Diese Fehlermeldungen können mithilfe von diesem Artikel behoben werden:
“Buchungsdatum liegt nach dem ausgewählten Zeitraum”
“Belegdatum nach Periode”
“Die Rückerstattung liegt nach dem aktuellen Zeitraum”
Warum kann ich den gewünschten Abrechnungszeitraum beim Export nach DATEV nicht auswählen?
Erklärung: DATEV setzt spezifische Regeln für die Auswahl von Abrechnungszeiträumen voraus. Moss validiert die Daten wie folgt:
Buchungsdatum für Kartentransaktionen
Rechnungsdatum für Rechnungen
Einreichungsdatum für Erstattungen
Der ausgewählte Abrechnungszeitraum muss folgende Kriterien erfüllen:
Gleich oder später sein als das relevante Datum
Im gleichen Geschäftsjahr liegen
Wenn du beim Export eine Fehlermeldung erhältst, überprüfe bitte, ob der Abrechnungszeitraum diese Bedingungen erfüllt.
Wie kann ich Ausgaben in dem Zeitraum buchen, in dem sie tatsächlich anfallen (wenn dies vom Buchungs-, Rechnungs- oder Einreichungsdatum abweicht)?
Die Vorgehensweise hängt vom Modul ab:
Kartentransaktionen
Moss erlaubt es nicht, ein spezifisches Datum für die Buchungsperiode manuell auszuwählen.
Workaround:
Verwende die Funktion Vorauszahlungen (ARAP), um Kosten zuzuordnen. Beispiel:Wenn das Buchungsdatum im November liegt und das Rechnungsdatum im Oktober:
Erstelle eine Vorauszahlung für Oktober (1–31).
Exportiere die Transaktion und die Freigabe der Vorauszahlung separat.
Alternativ kannst du die Buchungen direkt in DATEV anpassen.
Rechnungen
Rückerstattungen
Moss bucht Erstattungen basierend auf dem Einreichungsdatum. Eine Änderung des Zeitraums ist innerhalb von Moss nicht möglich.
Falls Anpassungen erforderlich sind, müssen diese manuell in DATEV Unternehmen Online oder Rechnungswesen vorgenommen werden.
Warum das Einreichungsdatum?
Das Einreichungsdatum verhindert Probleme mit geschlossenen Buchungsperioden, wenn Ausgaben verspätet eingereicht werden. Dies sorgt für einen reibungslosen Arbeitsablauf.
In welches Jahr kann ich exportieren?
Beim Export von Transaktionen aus Moss in DATEV Unternehmen Online (DUO) ist es entscheidend, dass das Zieljahr in DUO korrekt angelegt wurde. In diesem Artikel erfährst du, in welche Jahre exportiert werden kann und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Voraussetzungen für den Export nach DATEV DUO
Damit ein Export aus Moss in ein bestimmtes Geschäftsjahr erfolgen kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Das Geschäftsjahr muss in DUO existieren
Es muss in DATEV DUO angelegt sein.Mindestens ein Monat muss offen sein
Damit Transaktionen zugeordnet werden können, muss im betreffenden Jahr ein buchbarer Zeitraum verfügbar sein.Das Beleg- oder Buchungsdatum muss innerhalb dieses Jahres liegen
Moss prüft bei jedem Export die Periodenzuordnung anhand dieser Daten. DATEV erlaubt nur Importe mit dem Datum im gleichen Geschäfts- und Kalenderjahr, bei abweichendem Geschäftsjahr prüft die DATEV daher auch, ob das Datum im gewählten Kalenderjahr liegt.
Kann ich in vergangene Jahre exportieren?
Fall A: Das Jahr existiert in DUO
Wenn das Zieljahr (zum Beispiel 2023) bereits in DUO angelegt wurde, ist ein Export grundsätzlich möglich – auch wenn dieses Jahr abgeschlossen ist. Die Transaktionen werden korrekt zugeordnet, sofern sie ein passendes Buchungs- oder Belegdatum haben.
Fall B: Das Jahr wurde nie angelegt
Falls das gewünschte Jahr (zum Beispiel 2022) nie in DUO erstellt wurde, ist ein Export dorthin nicht möglich. DUO erlaubt keine nachträgliche Erstellung vergangener Wirtschaftsjahre.
Wichtig: Moss kann nur in Jahre exportieren, die auch in DUO vorhanden sind. Das gilt auch rückwirkend. Ein „Zurückdatieren“ von Buchungen in nicht existierende Jahre ist technisch ausgeschlossen.
Typische Anwendungsfälle
Zieljahr | In DUO vorhanden? | Export möglich? | Hinweis |
2024 | Ja | Ja | Standardexport |
2023 | Ja | Ja | Rückwirkender Export möglich |
2022 | Nein | Nein | Kein Export – Jahr existiert nicht |
2026 | Ja (versehentlich aktiviert) | Ja für 2024 | Export ins aktuelle Jahr weiterhin möglich, solange beim Bereitstellen korrekt gefiltert wird |
Hinweis zum Zieljahr 2026:
Auch wenn ein zukünftiges Jahr wie 2026 versehentlich in DUO angelegt wurde, ist ein Export ins korrekte Jahr (z. B. 2024) weiterhin möglich – man muss in DUO lediglich bei der Bereitstellung die richtige Jahresauswahl treffen. Das Zieljahr muss dabei bewusst gefiltert werden.
Was tun, wenn das Zieljahr fehlt?
Falls du Transaktionen in ein Jahr exportieren möchtest, das in DUO nicht existiert, sprich bitte mit deiner Steuerberatung. Eine nachträgliche manuelle Buchung im DATEV-System kann dort eventuell durchgeführt werden – nicht jedoch über den Moss-Export.
Weiter hilfreiche Artikel
Wenn du dir unsicher bist, ob dein Zieljahr korrekt angelegt ist, oder der Export fehlschlägt, wende dich bitte an unser Support-Team unter support@getmoss.com oder an deinen zuständigen Steuerberater.