Mit der neuen gesetzlichen Vorschrift zu E-Rechnungen in Deutschland werden Unternehmen bald verpflichtet sein, für inländische B2B-Transaktionen elektronische Rechnungen zu versenden. Ein wichtiger Bestandteil der neuen Vorschrift ist die Norm EN16931.
In diesem Artikel erklären wir, worum es sich bei dieser Norm handelt, warum sie wichtig ist und wie Moss dazu beiträgt, dass deine Rechnungen den neuen Vorschriften entsprechen.
Was ist die Norm EN16931?
Die Norm EN16931 legt ein einheitliches Format und spezifische Details fest, die in jeder E-Rechnung enthalten sein müssen. Durch die Einhaltung dieser Norm können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Rechnungen die erforderlichen Informationen in einem leicht zu verarbeitenden Format enthalten. Unabhängig davon, ob sie in Deutschland oder in der gesamten EU verwendet werden.
Die wichtigsten Elemente der Norm EN 16931 sind:
Wesentliche Informationsfelder: Schlüsseldaten wie Rechnungsnummer, Datum, Umsatzsteuer und Steuerinformationen sind erforderlich.
Einheitliche Struktur: Dieses Format stellt sicher, dass die Rechnungen sowohl für Menschen als auch für Software leicht verständlich sind.
Klare Datenstruktur: Die Daten in EN16931-konformen Rechnungen sind so strukturiert, dass eine Automatisierung möglich ist und die manuelle Bearbeitung reduziert wird.
Wie Moss die Einhaltung der Vorschriften gewährleistet
Moss vereinfacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschrift zu E-Rechnungen durch die automatische Validierung jeder Rechnung oder Gutschrift, die auf unsere Plattform hochgeladen wird. Jedes Dokument erhält einen Compliance-Status:
Konform: Moss identifiziert Rechnungen, die die Anforderungen der EN16931 vollständig erfüllen. Damit ist sichergestellt, dass diese Dokumente von den Behörden verwendet werden können.
Nicht konform: Entspricht eine Rechnung nicht der Norm EN16931, kennzeichnet Moss sie als nicht konform und gibt Hinweise zur Anpassung, um Probleme mit dem Kreditor zu lösen.
Ausgenommen: Einige Dokumente müssen nicht der Norm EN 16931 entsprechen. Moss klassifiziert Rechnungen automatisch als ausgenommen, wenn der Gesamtbetrag unter 250 EUR liegt und der Kreditor nicht in Deutschland ansässig ist. Diese Funktion spart Zeit, indem sie die Aufmerksamkeit auf die Dokumente lenkt, die tatsächlich konform sein müssen.