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KYC Onboarding bei Moss

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Verfasst von Anna Dziurosz
Vor über 2 Wochen aktualisiert

Was ist der sogenannte KYC-Prozess und warum muss ich ihn durchlaufen?

KYC, kurz für “Know Your Customer” also “Kenne deinen Kunden”, verpflichtet Finanz- und Zahlungsinstitute ihre Kunden vor Beginn einer Geschäftsbeziehung gründlich zu identifizieren und zu überprüfen.

Dazu müssen wir Informationen und Unterlagen zum Unternehmen, der auftretenden Person und den wirtschaftlich Berechtigten sammeln. Dadurch stellen wir sicher, dass wir unsere Kunden kennen und die gesetzlichen Vorgaben einhalten

Juristische Personen, eingetragene Kaufleute, Vereine, etc., die als Kunde der Moss auch unser Finanzprodukte (Kreditkarte, Pay with Moss) nutzen möchten, müssen im Rahmen des Onboardings diesen KYC-Prozess durchlaufen.

Deutschland / EU / EWR

Die rechtliche Grundlage dafür sind in Deutschland insbesondere das Geldwäschegesetz (GwG) und die steuerliche Abgabenordngung (AO). Da die Moss GmbH ihre Dienstleistungen aus Deutschland heraus in den Niederlanden, Österreich und weiteren Mitgliedstaaten anbietet, findet deutsches Recht Anwendung.

Vereinigtes Königreich

Die Rechtsgrundlagen im Vereinigten Königreich sind die Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017 (in der jeweils gültigen Fassung) sowie die Leitlinien der Finanzaufsichtsbehörde FCA und der Gemeinsamen Lenkungsgruppe zur Bekämpfung von Geldwäsche (JMLSG).


Welche Dokumente werden für den KYC-Prozess benötigt?

Die genauen Dokumente hängen von verschiedenen Faktoren ab, etwa der Rechtsform Ihres Unternehmens oder der Branche. Wir versuchen, so viel wie möglich aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. dem Handelsregister) selbst abzurufen, um Ihnen den Prozess zu erleichtern.

Jedoch benötigen wir unter Umständen weitere Unterlagen, etwa die folgenden:

  • Identifizierungsprozess der auftretenden Person(en) mittels Ausweis / Reisepass; ggf. zusätzlicher Adressnachweis

  • Vollmacht, falls die auftretende Person nicht als gesetzlicher Vertreter im Register eingetragen ist

  • Aktuelle, unterschriebene Gesellschafterliste, aus der der/die wirtschaftlich Berechtigten hervorgehen

  • Beschreibung Ihres Geschäftsmodells; ggf. Nachweise wie Kontoauszüge, Rechnungen oder vollständige Jahresabschlüsse

  • Gegebenenfalls eine Ausweiskopie des/der wirtschaftlich Berechtigten


Wie funktioniert der Identifizierungsprozess?

Alle auftretenden Personen, also diejenigen, die für das juristische Unternehmen die Vertragsbeziehung mit Moss eingehen, müssen ihre Identität mittels eines gültigen Ausweisdokuments bestätigen.

Deutschland / EWR (außer Niederlande)

Wir nutzen dazu das sogenannte "VideoIdent"-Verfahren unseres Partners IDnow.
Mögliche Ausweisdokumente sind gültiger Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel (z. B. EU Blue Card). Andere Papiere wie Meldebescheinigung, Führerschein oder Betriebsausweise können wir nicht akzeptieren.

Niederlande / Vereinigtes Königreich

Wir nutzen dazu das sogenannte "AutoIdent"-Verfahren unseres Partners Onfido.
Mögliche Ausweisdokumente sind gültiger Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel (z. B. EU Blue Card) oder Führerschein. Andere Papiere wie Meldebescheinigung oder Betriebsausweise können wir nicht akzeptieren.


Was ist die gesetzliche Grundlage für das KYC?

Deutschland / EU / EWR

Als lizensiertes E-Geld-Institut ist die Moss GmbH gem. § 2 Geldwäschegesetz (GwG) eine sogenannte "Verpflichtete", ähnlich wie auch eine Bank oder ein Steuerberater.

Als solches hat sie insbesondere die allgemeinen Sorgfaltspflichten gem. § 10 GwG zu erfüllen, u.a. "die Identifizierung des Vertragspartners und gegebenenfalls der für ihn auftretenden Personen [...]". Die dabei zulässigen Verfahren und Anforderungen werden in den folgenden Paragraphen beschrieben.

Zusätzlich gelten auch die Vorschriften des § 154 Abgabenordnung (AO) sowie weitere regulatorische Vorgaben, etwa der BaFin.

Vereinigtes Königreich

Im Vereinigten Königreich sind Finanzinstitute gesetzlich verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen, bevor sie eine Geschäftsbeziehung eingehen. Dies ist Teil der Verpflichtungen zur Bekämpfung der Geldwäsche gemäß den britischen Geldwäschevorschriften.

Wir arbeiten mit den lizenzierten E-Geld-Instituten Airwallex (UK) Limited und Transact Payments Limited zusammen, um Ihnen Finanzdienstleistungen anbieten zu können.

Ihre Anforderungen ähneln denen von Banken und stellen sicher, dass wir die britischen Finanzvorschriften einhalten.


Wie lange dauert die Kontoeröffnung?

Wir bemühen uns, den Prozess nach Einreichung aller notwendigen Informationen und Unterlagen innerhalb von zwei Arbeitstagen abzuschließen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass es in Einzelfällen aufgrund regulatorischer Vorschriften notwendig sein kann, dass weitere Unterlagen angefordert werden müssen. In jedem Fall garantieren wir eine zügige Bearbeitung.


Wie oft muss ich diesen KYC-Prozess durchlaufen?

In der Regel nur ein Mal pro Unternehmen. Wenn verbundene Unternehmen Kunde werden, versuchen wir bereits bestehende Informationen zu nutzen, etwa zu auftretenden Personen oder wirtschaftlich Berechtigten.


Was für eine IBAN bekomme ich?

Deutschland / EU / EWR

Als deutsches E-Geld-Institut arbeitet die Moss GmbH mit der Deutsche Bank AG zusammen und bietet Ihnen daher eine deutsche IBAN (DE...) an.

Vereinigtes Königreich

In Zusammenarbeit mit unserem Partnr Airwallex (UK) Limited erhalten Kunden eine "Account Number" und einen "Sort Code". IBAN werden in UK nicht vergeben.


Welche Rechtsformen werden akzeptiert?

Wir akzeptieren grds. alle in in in Deutschland, Österreich, Niederlande, und dem restlichen EWR üblichen Rechtsformen, die in einem öffentlichen Register eingetragen sind.

Dazu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich:

Deutschland und Österreich

  • GmbH und UG, auch gemeinnützige

  • AG und SE

  • GmbH & Co. KG

  • e. V.

  • e. K.

  • Partnerschaften

  • KdÖR

  • Stiftungen

Niederlande, Frankreich, restlicher EWR

  • B.V.

  • N.V.

  • S.E.

  • SARL

  • SRL

  • SAS

  • SCA

Vereinigtes Königreich

  • LTD

  • PLC

  • LLP

  • GLV

  • Wohltätigkeitsorganisationen, sofern sie im "Register of Charities" eingetragen sind


Nicht eingetragene Kaufleute, etwa Selbständige oder Freelancer, können derzeit leider nicht die Finanzdienstleistungen in Anspruch nehmen. Ihnen stehen aber die reinen Softwaredienste zur Verfügung.


Hat Moss eine eigene Lizenz?

Deutschland / EU / EWR

Ja, die Moss GmbH ist ein in Deutschland registriertes und von der Bundestanstalt für Finanzdiensleistungsaufsicht (BaFin) zulgeassenes und beaufsichtigtes E-Geld-Institut.


Sie finden unseren Eintragung hier.

Vereinigtes Königreich

Moss arbeitet mit lizenzierten Partnern zusammen, um Finanzdienstleistungen anzubieten:

  • Airwallex (UK) Limited bietet Ihnen Wallet- und Zahlungsdienste an und ist von der Financial Conduct Authority (FCA) zugelassen und reguliert.

  • Transact Payments Limited gibt Moss-Karten aus und ist von der Gibraltar Financial Services Commission (GFSC) zugelassen und reguliert.

Darüber hinaus bietet GetMoss UK Ltd. berechtigten Kunden in Großbritannien Kreditfazilitäten an und ist ein Unternehmen gemäß Anhang 1 der britischen AML-Vorschriften.


Sind meine Daten sicher? Wer hat alles Zugriff?

Ja, Moss arbeitet nach den höchsten Branchenstandards, ist gem. ISO/IEC 27001:2022 zertifiziert und DSGVO-konform. Wir folgen dem "Privacy by Design"-Grundsatz und nutzen Datenhosting innerhalb der EU.

Mehr Informationen unter: getmoss.com/de-de/security


Ist Moss eine Bank?

Nein, die Moss ist keine Bank, aber je nach Land haben wir entweder eine eigene Lizenz oder arbeiten mit lizensierten Partners (s.u.).

Deutschland / EU / EWR

Wir sind ein deutsches E-Geld-Institut. Als solches sind wir von der Bundestanstalt für Finanzdiensleistungsaufsicht (BaFin) zulgeassenes und beaufsichtigt. Als solches haben wir das Recht, alle für unsere Produkte notwendigen Finanzdienstleistungen zu erbringen, etwa die Ausgabe von Zahlungsinstrumenten, das Zahlungskartengeschäft mit und ohne Kreditgewährung, oder das Finanztransfergeschäft.

Vereinigtes Königreich

Moss arbeitet mit lizenzierten Partnern zusammen, um Finanzdienstleistungen anzubieten:

  • Airwallex (UK) Limited bietet Ihnen Wallet- und Zahlungsdienste an und ist von der Financial Conduct Authority (FCA) zugelassen und reguliert.

  • Transact Payments Limited gibt Moss-Karten aus und ist von der Gibraltar Financial Services Commission (GFSC) zugelassen und reguliert.

Darüber hinaus bietet GetMoss UK Ltd. berechtigten Kunden in Großbritannien Kreditfazilitäten an und ist ein Unternehmen gemäß Anhang 1 der britischen AML-Vorschriften.


Was ist eine auftretende Person?

Die auftrentende Person vertritt das Unternehmen und schließt die Vertragsbeziehung mit Moss. In der Regel ist das ein Geschäftsführer, Vorstand oder Prokurist gem. Registereintrag; ggf. auch mehrere gemeinsam.
Wenn eine nicht im Register eingetragene Person das Unternehmen vertritt, benötigen wir eine entsprechende Vollmacht.


Was ist ein wirtschaftlich Berechtigter?

Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren letzlichem Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Unternehmen steht.

Deutschland / EU / EWR

Gem. § 3 GwG zählen sind dies insbesondere Personen, die unmittelbar oder mittelbar

  • mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte kontrollieren, oder

  • auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben (etwa durch Veto-Rechte).

Im Einzellfall kann die Ermittlung etwas komplizierter sein. Wir kommen, falls nötig, mit Rückfragen auf Sie zu.

Vereinigtes Königreich

Nach den britischen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche umfasst dies in der Regel alle Personen, die:

  • direkt oder indirekt min. 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält oder

  • anderweitig eine wesentliche Kontrolle über das Unternehmen ausübt (z. B. durch Vetorechte).

In einigen Fällen kann die Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentümers komplexer sein. Bei Fragen werden wir uns selbstverständlich während des Prozesses mit Ihnen in Verbindung setzen.


Womit kann ich mich im Identifizierungsprozess ausweisen?

Deutschland / EWR (außer Niederlande)

Wir nutzen dazu das sogenannte "VideoIdent"-Verfahren unseres Partners IDnow.
Mögliche Ausweisdokumente sind gültiger Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel (z. B. EU Blue Card). Andere Papiere wie Meldebescheinigung, Führerschein oder Betriebsausweise können wir nicht akzeptieren.

Niederlande / Vereinigtes Königreich

Wir nutzen dazu das sogenannte "AutoIdent"-Verfahren unseres Partners Onfido.
Mögliche Ausweisdokumente sind gültiger Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel (z. B. EU Blue Card) oder Führerschein. Andere Papiere wie Meldebescheinigung oder Betriebsausweise können wir nicht akzeptieren.


Kann ich auch als Unternehmen in Gründung Kunde von Moss werden?

Leider können wir derzeit Unternehmen in Gründung noch keine Finanzdienstleistungen anbieten. Ihnen stehen aber die reinen Softwaredienste zur Verfügung.


Sobald die Gründung im Register eingetragen ist, können wir das Onboarding gerne durchführen.


Kann ich auch als Selbständiger / Freelancer Kunde der Moss werden?

Leider können wir derzeit nur Unternehmen, die in einem offiziellen Register eingetragen sind, unsere Finanzdiestleistungen anbieten. Ihnen stehen aber die reinen Softwaredienste zur Verfügung.

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