Ab Januar 2025 schreibt das deutsche Gesetz vor, dass Unternehmen bereit sein müssen, konforme E-Rechnungen für B2B-Transaktionen über €250 zu empfangen und zu verarbeiten.
Mit Moss bist du bestens vorbereitet: Ab November 2024 kannst du E-Rechnungen nahtlos empfangen und verarbeiten. So stellst du die Einhaltung der neuen Vorschriften sicher und kannst dich voll auf deine wesentliche Arbeit konzentrieren.
Empfange E-Rechnungen per E-Mail oder importiere sie manuell.
Verarbeite gängige Formate wie ZUGFeRD und XRechnung.
Prüfe, ob eingegangene E-Rechnungen dem Standard EN 16931 entsprechen.
Bezahle und exportiere E-Rechnungen einfach in deine Buchhaltungssoftware.
Speichere alle E-Rechnungen automatisch für mindestens 10 Jahre und greife jederzeit darauf zu.
Lade E-Rechnungen hoch und lese sie aus
Wie bei herkömmlichen PDF-Rechnungen, kannst du auch deine elektronischen Rechnungen in den Hauptformaten (XRechnung und ZUGFeRD) bei Moss hochladen – entweder manuell oder indem du sie an dein Moss-Dokumenten-Postfach weiterleitest.
Sobald die E-Rechnung hochgeladen ist, liest Moss automatisch alle relevanten Rechnungsdaten aus und füllt sie aus – ganz ohne manuelle Dateneingabe. Über einen Umschalter kannst du die extrahierten Daten anzeigen und prüfen, genau wie bei einer herkömmlichen PDF-Rechnung. Das Originaldokument bleibt dabei unverändert.
Compliance prüfen
Zusätzlich hilft dir Moss sicherzustellen, dass die von deinen Kreditoren erhaltenen E-Rechnungen dem EN-16931-Standard entsprechen und damit die deutschen E-Rechnungsanforderungen erfüllen.
Falls eine Rechnung nicht konform ist, wird während der Prüfung eine Benachrichtigung angezeigt. So kannst du proaktiv deine Kreditoren kontaktieren und eine Anpassung der Rechnung zur Einhaltung des EN-16931-Standards anfordern.
Ausnahmen für Kreditoren festlegen
Da traditionelle Rechnungen bis Januar 2027 weiterhin zulässig sind, gibt dir Moss schließlich die Flexibilität, diesen Übergang reibungslos zu gestalten. Du kannst spezifische Anbieter definieren, für welche noch kein Konformitäts-Check durchgeführt werden soll, um ihnen somit entgegenzukommen.