Tagespauschalen mit Moss verwalten
Moss unterstützt österreichische Unternehmen dabei, Tagespauschalen (Taggelder) einfach, automatisiert und gesetzeskonform abzuwickeln. Mit Moss kannst du:
Deinen gesamten Workflow von Antrag bis Auszahlung digitalisieren
Tagespauschalen automatisch anhand deiner Richtlinien berechnen
Sicherstellen, dass jeder Antrag von den richtigen Personen geprüft und freigegeben wird
PDF-Zusammenfassungen und Audit-Logs für jede Erstattung erstellen
Erstattungen direkt in deine Buchhaltung exportieren
Mitarbeitenden volle Transparenz über ihre Anträge geben
Weitere Informationen zur Konfiguration findest du hier: Individuelle Tagespauschalen-Richtlinie für Deutschland & Österreich erstellen.
Der österreichische Rechtsrahmen
In Österreich sind Tagespauschalen im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Arbeitgeber können Mitarbeitenden steuerfrei Reiseaufwände erstatten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Verwaltung ist jedoch komplex, da viele Branchen durch Kollektivverträge geregelt sind, die zwischen der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und Gewerkschaften abgeschlossen wurden. Diese Verträge können von den steuerfreien Höchstsätzen der Finanzbehörden abweichen.
⚠️ Hinweis: Da sich Kollektivverträge unterscheiden, gibt es Fälle, die Moss eventuell nicht vollständig abbilden kann. Im Zweifel solltest du deinen Steuerberater konsultieren und uns mitteilen, falls du zusätzliche Unterstützung benötigst.
Grundsätze in Moss
Inlands- und Auslandsreisen folgen unterschiedlichen Regeln und Sätzen
Der Staat definiert steuerfreie Höchstsätze; Kollektivverträge können andere Beträge vorschreiben
Unternehmen dürfen höhere oder niedrigere Sätze zahlen, Beträge über den steuerfreien Grenzen sind jedoch lohnsteuerpflichtig
Die Höhe der Pauschale hängt sowohl von der Reisedauer als auch von den gestellten Mahlzeiten ab
Logik der Berechnung
Aktuell verwendet Moss für Inlands- und Auslandsreisen die 12/12-Regel:
Die Abrechnung erfolgt nach Kalendertagen (z. B. Montag 12:00 bis Dienstag 12:00 zählt als zweitägige Reise).
Du kannst selbst festlegen, welche Sätze pro Reiseziel gelten und welche Mahlzeitenabzüge angewendet werden.
🗓️ Demnächst verfügbar: Unterstützung der 3/3-Regel, die in manchen Kollektivverträgen vorgeschrieben ist. Dann kannst du pro Richtlinie festlegen, welche Regel angewendet werden soll.
Inlandsreisen
Laut österreichischem Steuerrecht beträgt die steuerfreie Tagespauschale maximal 30,00 €. Moss stellt diesen Wert standardmäßig bereit, du kannst ihn jedoch an deine Unternehmensrichtlinien oder Kollektivverträge anpassen.
Reisedauer | Berechnungslogik | Beispielwert |
≤ 3 Stunden | Keine Pauschale | 0,00 € |
3-12 Stunden | Stundensatz × Stunden | 2,50 €/h |
>12 Stunden | Ganzer Tagessatz | 30,00 € |
Mahlzeitenabzüge (Standard):
Gestellte Mahlzeiten | Abzug |
1 Mahlzeit | -50% |
2+ Mahlzeiten | -100% |
Auslandsreisen
Für Auslandsreisen wendet Moss ebenfalls die 12/12-Regel an. Die Finanzbehörden veröffentlichen dabei unterschiedliche Pauschalen pro Zielland, die du in Moss hinterlegen kannst.
Reisedauer | Berechnungslogik | Beispielwert |
≤ 3 Stunden | Keine Pauschale | 0,00 € |
3-12 Stunden | Stundensatz × Stunden | 2,50 €/h |
>12 Stunden | Ganzer Tagessatz | 30,00 € |
Mahlzeitenabzüge (Standard):
Gestellte Mahlzeiten | Abzug |
1 Mahlzeit | -0% |
2+ Mahlzeiten | -66.67% (⅔) |
Tagespauschalen beantragen
Mitarbeitende können Tagespauschalen direkt in Moss beantragen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du hier: Wie beantragt man eine Rückerstattung?