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Kaufanfragen genehmigen/anfechten/ablehnen
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Verfasst von Anna Dziurosz
Vor über 2 Wochen aktualisiert

Sobald die Kaufanfrage eingereicht wurde, wird sie an den zuständigen Genehmiger weitergeleitet, der laut Freigaberichtlinien zuständig ist.

Bevor die Kaufanfrage an einen Lieferanten weitergegeben wird, haben die zuständigen Genehmiger die Möglichkeit, ihn zu prüfen und formell zu genehmigen, abzulehnen oder zu anzufechten, falls weitere Details erforderlich sind.

Eine Kaufanfrage genehmigen/anfechten/ablehnen

  1. Melde dich bei Moss an.

  2. Gehe zu "Anfragen"

  3. Wähle die Kaufanfrage, die du überprüfen möchtest. Wenn du Probleme hast die richtige Anfrage zu finden, dann verwende die Filteroption.

  4. Überprüfe alle verfügbaren Informationen und klicke auf "Genehmigen", wenn du die Kaufanfrage genehmigen möchtest.

    Klicke alternativ auf "Anfechten", wenn du den Antrag mit zusätzlichen Fragen an den Einreicher zurückschicken möchtest.

    Wenn du den Antrag ablehnen möchtest, klicke auf "Anfechten", markieren das Kontrollkästchen und klicke auf "Dauerhaft ablehnen".

Wie werden Kaufanfragen zur Genehmigung weitergeleitet?

Kaufanfragen nutzen die bestehenden Freigaberichtlinien, die für Rechnungsausgaben gelten. Folglich müssen Kunden keine neuen Freigaberichtlinien erstellen, bevor sie Kaufanfragen verwenden können.


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