In Deutschland haben Arbeitnehmer Anspruch auf Tagespauschalen zur Deckung der Kosten für Verpflegung und Unterkunft, die bei Geschäftsreisen anfallen. Tagespauschalen gelten nicht als Teil des Gehalts eines Arbeitnehmers und können bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei bezogen werden.
Die konkrete Tagespauschale, die ein Arbeitnehmer erhält, wird auf der Grundlage der Reisedauer berechnet, unabhängig davon, wo die Reise angetreten wird - ob zu Hause, am Hauptarbeitsort oder an einem anderen Ort - und unter Zugrundelegung der vom deutschen Bundesministerium der Finanzen festgelegten Sätze.
1. Eintägige Geschäftsreisen
Für Inlandsreisen gelten die folgenden Verpflegungspauschalen:
Dauer | Tägliche Vergütung |
Unter 8 Stunden | €0 |
Zwischen 8 und 24 Stunden | €14 |
Beispiel | Eintägige Reise nach Hamburg: Tom begibt sich auf eine Geschäftsreise nach Hamburg. Er fährt am Mittwoch um 09:00 Uhr nach Hamburg und kehrt am selben Tag um 19:00 Uhr nach Hause zurück und verbringt mehr als 8 Stunden auf der Geschäftsreise. Daher hat er Anspruch auf ein Tagespauschale von 14 €.
Tag | Tägliche Vergütung |
Mittwoch | €14 |
Insgesamt: | €14 |
2. Mehrtägige Dienstreisen
Bei mehrtägigen Dienstreisen, die länger als 24 Stunden dauern, gilt für alle Tage, mit Ausnahme des ersten und letzten Tages der Reise, der normale Tagessatz. An diesen Tagen wird ein reduzierter Tagespauschalsatz angewandt.
Bei mehrtägigen Reisen kann außerdem ein Zuschuss für die Übernachtung gezahlt werden. In der Praxis wird die Unterkunft jedoch häufig vom Arbeitgeber organisiert und vollständig übernommen.
Dauer | Tägliche Vergütung |
Reduzierte Pauschale | erster und letzter Tag der Reise | €14 pro Tag |
Volle Tage | €28 pro Tag |
Übernachtungspauschale | €20 |
Beispiel | 3-tägige Reise nach Berlin: Lisa unternimmt eine Geschäftsreise nach Berlin. Sie fliegt am Mittwoch um 13:00 Uhr nach Berlin und kommt am Freitag um 19:00 Uhr wieder zu Hause an. Die Kosten für Verpflegung und Unterkunft werden nicht von ihrem Arbeitgeber übernommen. Daher hat sie Anspruch auf eine Gesamtvergütung von 96,00 €.
Tag | Tägliche Vergütung |
Mittwoch | Reduzierter Essenszuschuss + Übernachtung | 14 + 20 = €34 |
Donnerstag | Volle Pauschale + Übernachtung | 28 + 20 = €48 |
Freitag |Reduzierte Pauschale | €14 |
Insgesamt: | €96 |
3. Internationale Geschäftsreisen
Für Auslandsreisen gelten die gleichen Regeln wie für Inlandsreisen. Die Erstattungssätze können sich jedoch je nach Land oder Stadt erheblich unterscheiden. Die vollständige Liste der vom deutschen Bundesfinanzministerium festgelegten Sätze findest du hier.
4. Abzüge für Mahlzeiten
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Verpflegung auf der Reise, so wird die Tagespauschale entsprechend den in der deutschen Verordnung festgelegten Prozentsätzen gekürzt. Der konkrete Prozentsatz, der abgezogen wird, hängt von der angebotenen Mahlzeit ab:
20% Abzug für das Frühstück
40% Abzug für das Mittag- oder Abendessen
⚠️ Wichtiger Hinweis: Wie in der deutschen Verordnung (§ 9, Absatz 4) festgelegt, werden die Essensabzüge immer als Prozentsatz des vollen Essensgeldes für den Tag angewandt, auch für die Tage, an denen der Teilsatz gilt.
Beispiel | 3-tägige Reise nach Berlin: Lisa begibt sich auf eine Geschäftsreise nach Berlin. Sie fliegt am Mittwoch um 13:00 Uhr nach Berlin und kommt am Freitag um 19:00 Uhr wieder zu Hause an. Ihre Unterkunft wird vom Arbeitgeber gestellt und das Frühstück ist in der Unterkunft enthalten. Für den 3. Tag bekommt sie den Frühstücksabzug für den ganzen Tag, auch wenn sie nur einen halben Tag bleibt. Daher hat sie Anspruch auf eine Gesamtvergütung von 44,80 €.
Tag | Tägliche Vergütung |
Mittwoch | Reduzierter Essenszuschuss | €14 |
Donnerstag | Volle Pauschale - 20% | 28 - (28 * 0.2) = €22.40 |
Freitag | Reduzierte Pauschale - 20% | 14 - (28 * 0.2) = €8.40 |
Insgesamt | €44.80 |