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Rechnungen hochladen und mit einer Bestellung verknüpfen

Verfasst von Anna Dziurosz
Vor über 2 Wochen aktualisiert

In diesem Artikel erfährst du:

  • Wie du eine Rechnung auf Moss hochlädst

  • Wie Rechnungen mit Bestellungen verknüpft und abgeglichen werden

  • Was passiert, wenn der Abgleich fehlschlägt und wie du das Problem manuell lösen kannst



So lädst du eine Rechnung hoch

Sobald die Waren oder Dienste geliefert wurden, musst du die Rechnung des Kreditors auf Moss hochladen, um sie zu bezahlen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

Option 1: Manuell hochladen

  1. Melde dich bei Moss an

  2. Gehe zu „Rechnungen“ > „Rechnung einreichen

  3. Lade die Rechnung hoch

  4. Klicke auf „Einreichen

Option 2: Weiterleitung per E-Mail

Du kannst die Rechnung auch direkt an den Moss-Posteingang für Rechnungen weiterleiten.

Hier erfährst du mehr über den Posteingang für Rechnungen.


Verknüpfung vs. Abgleich

Moss verwendet zwei Schritte, um Rechnungen mit Bestellungen zu verbinden:

1. Verknüpfung: Die richtige Bestellung finden

Wenn eine Rechnung in Moss ankommt, versucht das System zunächst, die richtige Bestellung zu verknüpfen, indem es die in der Rechnung angegebene Bestellnummer verwendet.

  • Wenn die Rechnung eine Bestellnummer enthält
    → Wird automatisch verknüpft.

  • Wenn keine Bestellnummer gefunden wird, versucht Moss die Rechnung anhand folgender Daten zu verknüpfen:

    • Kreditor (muss exakt übereinstimmen)

    • Daten (das Rechnungsdatum muss innerhalb von ± 7 Tagen des Bestelldatums liegen)

2. Abgleich: Prüfung des Rechnungsbetrags

Sobald eine Rechnung mit einer Bestellung verknüpft wurde, prüft Moss, ob der Rechnungsbetrag mit dem Bestellbetrag übereinstimmt.

  • Rechnungsbetrag ≤ Bestellbetrag
    → Keine Freigabe erforderlich

  • Gesamtsumme aller Rechnungen übersteigt den Bestellbetrag um einen Cent
    → Freigabe erforderlich

⚠️ Wichtig: Im Gegensatz zu anderen Systemen erlaubt Moss keine Freigabetoleranz (z. B. 5 % über der Bestellung). Die Grenze für Freigaben liegt bei exakt 0 %.


Zwei-Wege-Abgleich

Wenn eine Rechnung erfolgreich mit einer Bestellung abgeglichen wurde:

  • Die Rechnung überspringt die Budgetfreigabe, da das Budget bereits bei der Kaufanfrage genehmigt wurde.

Die Budgetfreigabe der Rechnung erfolgt jedoch in folgenden Fällen erneut:

  • Der Rechnungsbetrag übersteigt den Bestellbetrag, oder

  • der Kreditor auf der Rechnung entspricht nicht dem Kreditor der Bestellung.


Drei-Wege-Abgleich (nur bei Waren)

Beim Kauf von Waren unterstützt Moss den Drei-Wege-Abgleich:

  1. Der Prüfer erfasst die empfangenen Mengen und erstellt einen Wareneingangsbeleg (WEB)

  2. Sobald die Bestellung mit einer Rechnung abgeglichen wurde, kann der Buchhalter Folgendes tun:

    • Den Lieferstatus einsehen

    • Den WEB mit der Rechnung abgleichen

  3. Dadurch wird die Übereinstimmung der folgenden drei Punkte bestätigt:

    • Was bestellt wurde

    • Was geliefert wurde

    • Was in Rechnung gestellt wurde


Manueller Abgleich

Wenn Moss eine Rechnung nicht automatisch mit einer Bestellung abgleichen kann, kann die Buchhaltung die Verknüpfung bei der Rechnungsprüfung manuell vornehmen.

So gleichst du eine Rechnung manuell mit einer Bestellung ab

  1. Melde dich bei Moss an

  2. Gehe zu „Rechnungen“ > „Prüfung

  3. Öffne die entsprechende Rechnung

  4. Scrolle in der rechten Seitenleiste herunter

  5. Klicke unter „Kaufanfrage“ auf „Bestellung verknüpfen

  6. Wähle die vorgeschlagene Bestellung aus oder suche nach der richtigen

  7. Klicke zum Bestätigen auf „Verknüpfen

Nach der Verknüpfung:

  • Der Rechnungsstatus der Bestellung ändert sich zu „Nicht in Rechnung gestellt“, „Teilweise in Rechnung gestellt“ oder „Vollständig in Rechnung gestellt“.

  • Wenn keine weiteren Rechnungen mehr erwartet werden, kann die Kaufanfrage geschlossen werden.

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